Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dienstleistungsbedingungen der Molli Bär GmbH & Co. KG


1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Bedingungen regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch die Molli Bär GmbH & Co. KG, Industriering 2, 49696 Molbergen (nachfolgend „Dienstleister“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). 1.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien oder spezifische Vertragsunterlagen genießen Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich oder in Textform festgehalten wurden. 1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.


2. Leistungen und Vertragsobjekt

2.1 Der Dienstleister betreibt einen Indoor-Spielpark für Kinder. Vertragsgegenstand ist primär die Veräußerung von Eintrittsberechtigungen (Tickets) für diese Einrichtung. 2.2 Die Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelabsprachen zwischen den Vertragspartnern. 2.3 Der Dienstleister verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Durchführung seiner Aufgaben nach aktuellem Wissensstand und geltenden Standards. 2.4 Der Dienstleister agiert in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Ort, Zeit und Art der Durchführung) grundsätzlich weisungsfrei, achtet jedoch auf eine enge Abstimmung mit dem Kunden, um eine effiziente Zielerreichung sicherzustellen.


3. Pflichten des Kunden zur Mitwirkung

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Daten und Informationen zeitnah und in korrekter Form bereitgestellt werden. Verzögerungen, die aus einer fehlenden oder fehlerhaften Zuarbeit des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.


4. Zahlungskonditionen

4.1 Die Höhe der Vergütung wird individuell im Vertrag festgelegt. 4.2 Die Zahlung wird grundsätzlich nach Abschluss der Dienstleistung fällig. Bei zeitabhängigen Abrechnungsmodellen erfolgt die Zahlung nach Ablauf der vereinbarten Intervalle (gemäß § 614 BGB). Sofern nicht anders vereinbart, ist der Dienstleister berechtigt, erbrachte Aufwände monatlich in Rechnung zu stellen. 4.3 Rechnungen werden digital (per E-Mail) oder postalisch versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.


5. Haftungsregeln und Freistellung

5.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Gehilfen des Dienstleisters. 5.2 Sollten Dritte Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen, die auf einem rechtswidrigen Verhalten des Kunden basieren, stellt der Kunde den Dienstleister von diesen Forderungen und den Kosten der Rechtsverteidigung frei.


6. Laufzeit und Beendigung

6.1 Fristen für die ordentliche Kündigung sowie die Gesamtlaufzeit werden im jeweiligen Einzelvertrag definiert. 6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten bestehen. 6.3 Nach Vertragsende sind sämtliche überlassenen Dokumente und Datenbestände an den Kunden zurückzugeben oder nach dessen Weisung zu vernichten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung elektronischer Daten ist auf Wunsch schriftlich zu bestätigen.


7. Diskretion und Datenschutz

7.1 Der Dienstleister verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit bezüglich aller geschäftlichen Vorgänge des Kunden. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus und wird auch auf Mitarbeiter und beauftragte Dritte übertragen. 7.2 Die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben (insbesondere DSGVO und BDSG) ist für den Dienstleister verpflichtend.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt deutsches Recht; das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. 8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht (Salvatorische Klausel). 8.3 Der Kunde unterstützt den Dienstleister aktiv bei der Vertragserfüllung durch Bereitstellung notwendiger Informationen. 8.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Dienstleisters. 8.5 Der Dienstleister behält sich vor, diese AGB bei sachlichem Grund (z.B. Gesetzesänderungen) anzupassen. Kunden werden vorab informiert. Ohne Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist gelten die neuen AGB als akzeptiert.


9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. Eine Liste der anerkannten Streitbeilegungsstellen in der EU können Sie unter folgender Adresse abrufen:

https://consumer-redress.ec.europa.eu/dispute-resolution-bodies_en


10. Haus- und Spielparkordnung der Molli Bär GmbH & Co. KG

Damit alle kleinen und großen Abenteurer sicher ans Ziel kommen und einen unvergesslichen Tag erleben, ist die Einhaltung unserer Goldenen Regeln und der Hausordnung für alle Gäste verbindlich.


1. Aufsichtspflicht und Haftung

Aufsicht durch Begleitpersonen: Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt während des gesamten Aufenthalts ausschließlich den Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen. Das Personal des Auftragnehmers übernimmt keine Aufsichtspflicht.

Haftung: Eltern haften für ihre Kinder. Für Schäden an der Anlage oder den Spielgeräten, die durch unsachgemäße Behandlung oder Missachtung der Spielregeln entstehen, haftet die Begleitperson bzw. der Verursacher.

Alleiniger Besuch: Junge Entdecker ohne erwachsene Begleitung müssen aus Sicherheitsgründen mindestens 16 Jahre alt sein.


2. Sicherheit und Ausrüstung

Stoppersockenpflicht: Im gesamten Park herrscht aus Sicherheits- und Hygienegründen Sockenpflicht. Das Betreten der Spielbereiche ist nur mit Stoppersocken gestattet (gilt für Kinder und Erwachsene).

Kleidung und Schmuck: Um Verletzungen (z. B. Strangulation oder Hängenbleiben) zu vermeiden, müssen Schmuck, Schals sowie Kleidung mit Kordeln vor dem Spielen abgelegt werden. Wir empfehlen das Ablegen von Brillen oder das Tragen von Sportbrillen.

Fair Play: Auf Trampolinen, Hüpfburgen und Fußballfeldern gelten Personenbegrenzungen. Bitte belegt die Geräte nicht dauerhaft und nehmt Rücksicht auf kleinere Kinder.


3. Gastronomie und Sauberkeit

Verpflegung: Für das leibliche Wohl vor Ort ist bestens gesorgt, daher lasst mitgebrachte Speisen und Getränke bitte zu Hause. Weil Spielen aber richtig durstig macht, gibt es eine Ausnahme für die Kids: Jedes Kind darf seine eigene, gefüllte Lieblingstrinkflasche (bis max. 0,5 Liter) mitbringen! Auch das Fläschchen oder der Brei für die ganz Kleinen sind natürlich herzlich willkommen.

Hygiene: Das Wickeln von Kindern ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Wickelräumen gestattet. Kleinstkinder müssen in den Spielbereichen geeignete Windeln tragen.

Verbotsstoffe: Aus Sicherheits- und Hygienegründen sind Kaugummis, Konfetti, Kerzen sowie Feuerwerk (auch Tischfeuerwerk/Tortenfontänen) im gesamten Indoorspielpark streng untersagt.

Toilettengang & Sockenpflicht: Da bei uns Sockenpflicht gilt, haben wir vor den Toiletten Leih-Clogs für Erwachsene und Kinder bereitgestellt. Bitte nutzt diese für den Gang aufs WC. Alternativ dürft ihr euch natürlich auch gerne eigene Schlappen von zu Hause dafür mitbringen.


4. Allgemeine Regeln

Gesundheit: Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden ist der Zutritt zum Spielbereich zum Schutz anderer Gäste untersagt.

Meldepflicht: Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden sind dem Personal unverzüglich an der Kasse zu melden.

Sperrungen: Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Spielgeräte bei technischem Defekt oder wegen Überfüllung kurzfristig zu sperren. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises besteht hierbei nicht.

Anweisungen: Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Verweis aus dem Park ohne Erstattung des Eintrittspreises erfolgen.


Stand: Mai 2026 Vielen Dank für eure Rücksichtnahme!